Fragen und Antworten
Hier finden Sie alle Informationen zu häufig gestellten Fragen
Wann kann/soll ich Physiotherapie in Anspruch nehmen?
Einen Auszug aus physiotherapeutisch relevanten Beschwerdebildern finden Sie hier. Fragen Sie auch Ihren Arzt danach.
Was ist die Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung?
Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung vom praktischen Arzt oder Facharzt.
Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung Physiotherapie in Anspruch nehmen?
Wenn es sich um vorbeugende Maßnahmen oder um Beratung handelt, können Sie auch ohne eine ärztliche Verordnung Physiotherapie in Anspruch nehmen. Die Kosten sind gleich, aber es besteht keine Möglichkeit der Rückverrechnung mit der Krankenkasse.
Wie kann ich einen Therapietermin vereinbaren?
Sie können telefonisch unter 07475/5 68 72 oder per E-Mail unter office@physiolindorfer.at einen Behandlungstermin vereinbaren.
Wo befindet sich die Praxis?
Die Praxis befindet sich in Nußöd 4, 3364 Neuhofen an der Ybbs, im Bezirk Amstetten.
Muss ich meine Therapieverordnung von der Krankenkasse bewilligen lassen?
Wenn Sie nach Beendigung der Therapie einen Teil der Kosten mit der Krankenkasse rückverrechnen wollen, muss die Therapieverordnung von der Krankenkasse bewilligt werden.
Zurzeit wurde bei einigen Krankenkassen die Bewilligungspflicht für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt. Gerne informiere ich Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen.
Welche Therapieformen werden angeboten?
Einen detaillierten Einblick finden Sie unter der Rubrik Behandlungskonzepte und unter Behandlungsmethoden/-techniken
Wie lange dauert die Behandlung?
Eine Therapieserie beinhaltet durchschnittlich 10 Therapieeinheiten. Die Anzahl der Einheiten kann auf Wunsch auch verkürzt werden.
Die Behandlung dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Wie hoch sind die Kosten?
Ich informiere Sie gerne auf Anfrage über die aktuellen Behandlungstarife.
Die Leistung setzt sich aus Ihrer Behandlung einschließlich Befunderhebung, ausführlicher Erstbegutachtung und -gespräch, aus Beratung, behandlungsbezogener Administration, Terminvergabe, gesetzlich verpflichtender Dokumentation und aus notwendigen Vor-/Nachbereitungen zusammen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag zur Direktverrechnung mit einer Krankenkasse.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Abschluss der Therapieserie an mich zu bezahlen. Ein Teil dieser Kosten wird bei bewilligter Verordnung von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig vom Kassentarif, der sich je nach Krankenkasse unterschiedlich gestaltet. Gerne informiere ich Sie auf Anfrage über die aktuellen Tarife.
Wie erfolgt die Bezahlung und Rückverrechnung mit der Krankenkasse?
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Abschluss der Therapieserie mittels Zahlschein bzw. Banküberweisung zu begleichen.
Nach Übermittlung von Rechnung, Zahlungsbeleg und bewilligter Verordnung Ihrerseits an Ihre Krankenkasse erfolgt die Refundierung des Kassenanteils direkt an Sie.
Wann und wie sage ich einen Termin zeitgerecht ab?
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (am vorherigen Werktag!) abgesagt werden (telefonisch unter 07475 / 56872 oder per E-Mail), da der Termin ansonsten verrechnet wird.
Unter welcher Voraussetzung werden Hausbesuche durchgeführt und was kosten Sie?
Voraussetzung dafür ist eine Verordnung für Physiotherapie bzw. neurologische Physiotherapie mit Hausbesuch von einem praktischen Arzt oder Facharzt.
Die Terminvereinbarung erfolgt ebenfalls telefonisch unter 07475/5 68 72 oder per Email unter office@physiolindorfer.at.
Ich informiere Sie gerne auf Anfrage über die aktuellen Behandlungstarife betreffend Physiotherapie mit Hausbesuch.
Was soll ich zur ersten Therapiesitzung mitbringen?
- ein großes Badetuch oder Leintuch zum Draufliegen
- alle relevanten Befunde (MRT, CT, Röntgenbilder, Arztbriefe, usw.)
- die Therapieverordnung/Überweisung
- eine FFP2-Maske
Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, bin ich gerne bereit, diese persönlich per Telefon (07475 / 5 68 72) oder per E-Mail zu beantworten.