Praxis trotz Lock-down geöffnet
Keine Testpflicht für PatientInnen
Trotz Covid-19 bedingtem Lock-down darf ich als Gesundheitsdienstleisterin unter den bekannten Maßnahmen weiter für Sie da sein.
Entsprechend der allgemein geltenden Vorschriften lege ich größten Wert auf die Gesundheit meiner PatientInnen und sorge für verstärkte Hygienemaßnahmen.
Bitte beachten Sie die Hinweise am Eingang der Praxis.
Aktuell besteht keine Testpflicht für PatientInnen.
Das Tragen einer FFP-2 Maske ist verpflichtend.
Veröffentlicht am 16.02.2021